Zu den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion nach einer Strafbarkeit für verbale sexuelle Belästigungen

Zu den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion nach einer Strafbarkeit für verbale sexuelle Belästigungen

Nach dem Willen der Bundestagsfraktion der SPD sollen gezielte, „offensichtlich unerwünschte“ und „erhebliche“ verbale sexuelle Belästigungen zukünftig unter Strafe gestellt werden. Nach dem Entwurf der SPD soll eine Belästigung insbesondere dann erheblich sein, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter, eine gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann.

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Bild Blogbeitrag

Bundesgerichtshof tritt Beschuldigtenrechte mit Füßen

Über die bemerkenswerte Entscheidung des BGH, einem Beschuldigten trotz mangelnder Sprachkenntnisse und schwerster Verbrechensvorwürfe nicht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger beiordnen zu müssen.


Ein Beitrag von Rechtsanwältin Laura Bales

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Blogbeitragsbild Cannabis Hanf

#we(ed)too!

Mit viel Leidenschaft wird über das Für und Wider einer Cannabisprohibition gestritten. Legalisierungsbefürwortern, die sich vor allem für die Entkriminalisierung der Konsumenten einsetzen und dafür insbesondere eine Entlastung der Polizei und Justiz ins Feld führen, stehen Legalisierungskritiker nahezu unversöhnlich gegenüber, die gesundheitliche – genauer – gesamtgesellschaftliche Aspekte gegen eine Freigabe rauscherzeugender Substanzen in Stellung bringen. Die Stimme des Connaisseurs, der imstande ist, die Spannung zwischen Genuss und Missbrauch auszuhalten und die Vorzüge eines maßvollen Rausches in die Debatte einzubringen, wird hingegen von niemandem erhoben.

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Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung gegen Berliner Richter im Fall Künast eingereicht

Causa Künast – Staatsanwaltschaft lehnt die Aufnahme von Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richter*innen des Landgerichts Berlin ab – Beschwerde eingelegt

Auf unsere Strafanzeige gegen die Berliner Richter*innen in der Sache Künast hat die Staatsanwaltschaft nun entschieden, keine Ermittlungen aufzunehmen. Sie lehnte somit einen sogenannten Anfangsverdacht wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung ab. Die Staatsanwaltschaft argumentierte u.a. damit, dass sie keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz sähen.

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Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung gegen Berliner Richter im Fall Künast eingereicht

Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung gegen Berliner Richter im Fall Künast eingereicht

Wir haben heute Strafanzeige gegen die Richter erstattet, welche die Entscheidung zu verantworten haben, nach welcher die Politikerin Renate Künast Beschimpfungen, auch solche der übelsten, sexistischen Sorte, hinzunehmen hätte. Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben. Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig – diese wurden zwar zitiert, aber nicht angewandt; es erscheint zudem fernliegend, dass die Entscheidung lediglich Folge einer oberflächlichen, „schlampigen“ Bearbeitung sein könnte. Denn den Richtern musste aufgrund der Prominenz von Frau Künast klar gewesen sein, dass die Entscheidung großen medialen Widerhall finden wird.

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Verteidigung will Freispruch

Verteidigung will Freispruch titelte der Mannheimer Morgen am 09.06.2018 nachdem unsere Strafverteidigerin Jessica Hamed am 08.06.2018 in ihrem ca. 2,5 stündigen Plädoyer beantragte, ihren Mandanten im Hinblick auf die Tötungsvorwürfe freizusprechen.

Die Rheinpfalz fasste in einem Artikel am 08.06.2018 die schwerwiegenden Versäumnisse der Staatsanwaltschaft, die Rechtsanwältin Jessica Hamed rügte zusammen.

ckb-schachfiguren

Mit 58 Jahren ist man(n) nicht im besten Alter, sondern ein alter Mann

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.09.2016 – 1 RVs 67/16 –

Wird ein 58-jähriger Mann als „alter Mann“ bezeichnet, liegt darin in der Regel keine nach § 185 StGB strafbare Beleidigung. Denn durch die (bloße) Behauptung einer Tatsache wird die betreffende Person grundsätzlich nicht herabgewürdigt. Dies hat jüngst das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

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Zu früh gefreut: legal highs doch nicht legal.

Die Reform der Tötungsdelikte

Oder: was ist eigentlich ein Mord?

Wir müssen Sie enttäuschen. Mord ist nicht einfach ein Totschlag, der geplant war. Auf eine Planung kommt es eigentlich überhaupt nicht an. Der Mord soll vielmehr besonders verwerfliche Tötungen erfassen. Der derzeit gültige § 211 StGB ist kompliziert:

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Rechtsanwälte Bernard und Korn sowie Prof. Dr. Kämpf führen wirtschaftsstrafrechtliches Umfangsverfahren in die Einstellung

Rechtsanwälte Bernard und Korn sowie Prof. Dr. Kämpf führen wirtschaftsstrafrechtliches Umfangsverfahren in die Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte unseren Mandanten – der Geschäftsführung eines Telekommunikationsunternehmens –  „bandenmäßige“ und „gewerbsmäßige“ Umsatzsteuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen

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