Bekannterweise ist die Teilnahme am Straßenverkehr mitunter ein streitträchtiges Unterfangen. Insbesondere in Situationen, in denen sich beide Autofahrer im Recht sehen, kann es wortwörtlich auch einmal „knallen“.
Weiterlesen1. Für welche Verkehrsverstöße gelten die neuen Bußgelder?
Für alle Verkehrsverstöße, die noch bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten Bußgeldsätze. Das heißt aber auch, für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 um 00.00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren Bußgelder.
Wie der BGH im Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13 festgestellt hat, muss sich eine Fahrradfahrerin bei einem unverschuldeten Unfall kein Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie keinen Helm getragen hat. Dieses Urteil stieß in der Öffentlichkeit auf breite, und meist positive, Resonanz.