»Auch der weniger prominente Mandant hat Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung.«

Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Ihre Anwälte und Fachanwälte im Wirtschaftsstrafrecht – Michael Bernard und Timo Korn

Unternehmerische Tätigkeit und Entscheidungen im Wirtschaftsleben stehen nach den vermeintlichen oder tatsächlichen „Skandalen“ der letzten Jahre zunehmend im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

Die Verschärfung von wirtschaftsstrafrechtlichen Gesetzen und der Rechtsprechung etwa in den Bereichen Untreue und Korruption stellen Unternehmen und deren Führungskräfte vor neue Herausforderungen.

In zunehmendem Maße werden sich die Staatsanwaltschaften zudem des Druckmittels bewusst, das aus der Öffentlichkeitswirksamkeit vieler wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren resultiert – bereits die Eröffnung eines Wirtschaftsstrafverfahrens kann für ein Unternehmen und die betroffenen Mitarbeiter existenzgefährdend sein.

Um größtmöglichen Schutz zu erlangen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu bewahren, sollten Sie daher möglichst frühzeitig einen versierten Wirtschaftsstrafverteidiger hinzuziehen.

Der in allen Wirtschaftsstrafverfahren federführende Rechtsanwalt Michael Bernard verfügt über die notwendige, langjährige Erfahrung als Wirtschaftsstrafverteidiger und war bereits mit zahlreichen aufsehen erregenden Großverfahren (u.a. Kölner Müllskandal, Herzklappen-und Flowtexverfahren, „Gewerberegister“-Verfahren) befasst.

Die interdisziplinäre Ausrichtung der Sozietät Bernard Korn & Partner ermöglicht zudem in den Fällen, in denen Spezialkenntnisse aus anderen Rechtsgebieten notwendig sein sollten, die reibungslose Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachkollegen in und außerhalb unserer Kanzlei.

Unser Tätigkeitsspektrum im Wirtschaftsstrafrecht reicht von der Individualverteidigung von Führungskräften über die Vertretung des betroffenen Unternehmens bis zur Erstellung von Rechtsgutachten und der Erstattung von Strafanzeigen.

Wir beraten Unternehmen darüber hinaus auch präventiv. Die Präventionsberatung umfasst sowohl den Bereich der Abwehr von Straftaten, die gegen das Unternehmen gerichtet sind, als auch den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass zukünftig einmal gegen das Unternehmen oder deren Führungskräfte selbst ermittelt wird. Die Präventionsberatung reicht dabei von der einmaligen persönlichen Beratung über Schulungen von Mitarbeitern bis zur Erarbeitung und Durchführung von organisatorischen Maßnahmen. Dabei stellen wir Ihnen umfangreiche Tools, Checklisten und schriftliche Handlungsanweisungen zu Verfügung. Ein Beispiel für den Bereich des inzwischen nahezu jedes Unternehmen bedrohenden Risikos von Durchsuchungen finden Sie hier.

RA, Fachanwalt Strafrecht Michael Bernard

Michael Bernard
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Timo Korn, RA, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht

Timo Korn
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Familienrecht