»Wenn einer von mir einen Kredit haben will, frage ich immer meinen Anwalt. Und wenn der ja dazu sagt – dann nehme ich mir einen anderen Anwalt.«

Henry Ford (1863-1947), amerik. Großindustrieller

Ihr Anwalt für Leasingrecht in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

 

Eine spezielle Form der Finanzierung stellt das Leasing dar. Es gibt verschiedene Formen von Leasingverträgen. Typisch für Leasing ist, dass der Leasinggegenstand nicht dauerhaft beim Leasingnehmer verbleibt. Ein Leasingvertrag hat meist eine bestimmte Laufzeit. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist grundsätzlich nicht möglich. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten, wenn der Leasingnehmer die Leasingraten nicht mehr bezahlen kann oder vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen will. Wir informieren Sie über die Rechte des Leasingnehmers, wenn der Leasinggegenstand mangelhaft ist und welche Ansprüche bestehen, wenn der Leasinggegenstand nicht wie vereinbart, z.B. mangelhaft zurückgegeben wird.

Wir beraten Sie in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden und zeigen Ihnen Ihre konkreten Möglichkeiten auf, sich von unrentablen Kapitalanlagen zu trennen oder Schadensersatz für Verluste geltend zu machen.

Sven Hartmann, RA, Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann

Sven Hartmann
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankkaufmann