»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«

John F. Kennedy

Ihre Rechtsanwälte für Eingruppierung und Umgruppierung

Ihr Arbeitgeber hat Sie in eine tarifliche Entgeltgruppe falsch eingestuft oder Sie haben aufgrund einer Versetzung oder Änderung der Arbeitsbedingungen andere Aufgaben übernommen, die die Regelbeispiele einer höheren Tarifgruppe erfüllen? Dann haben Sie einen Anspruch auf die höhere Gehaltsgruppe zu der wir Ihnen außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich verhelfen können.

Nadia Thibaut, RA, Fachanwältin Arbeitsrecht

Nadia Thibaut
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Franz Rudolf Dietz, RA

Franz-Rudolf Dietz
Rechtsanwalt