Blogbeitragsbild Cannabis Hanf

#we(ed)too!

Mit viel Leidenschaft wird über das Für und Wider einer Cannabisprohibition gestritten. Legalisierungsbefürwortern, die sich vor allem für die Entkriminalisierung der Konsumenten einsetzen und dafür insbesondere eine Entlastung der Polizei und Justiz ins Feld führen, stehen Legalisierungskritiker nahezu unversöhnlich gegenüber, die gesundheitliche – genauer – gesamtgesellschaftliche Aspekte gegen eine Freigabe rauscherzeugender Substanzen in Stellung bringen. Die Stimme des Connaisseurs, der imstande ist, die Spannung zwischen Genuss und Missbrauch auszuhalten und die Vorzüge eines maßvollen Rausches in die Debatte einzubringen, wird hingegen von niemandem erhoben.

Dabei weiß der bewusste Genießer sehr wohl die Besuche des „Magischen Theaters“ achtsam auszuwählen. Ihm, der ein erfahrener Reisender ins Un- bzw. Unterbewusste ist, dauert die Ewigkeit nicht nicht lang genug. Er empfindet eine distinguierte Höflichkeit gegenüber den Dingen und dem Augenblick. Er ist ein Raumfahrer, der die Erde umkreist und seine Reise sorgfältig plant. Die Kontrolle der Dinge ist ihm fremd. Von guten Mächten wundersam geborgen begibt er sich in einen Zustand kontemplativer Gelassenheit. Virtuos durchwandert er die Räume seiner Seele. Sein Gemüt ist so zart, dass er fürchtet, ein Schatten, der aufs Papier fällt, könnte ihm schaden. Er ist ein Kenner der Dialektik zwischen der Außenwelt und seinem innersten Wesen. Er, der ein Romantiker und Ästhet par excellence ist, sprengt die Schranken der profanen Denk- und Wahrnehmungsroutinen und riskiert seinen Geisteszustand für Augenblicke zeitweiliger Erleuchtung. Seine Haltung ist eine kontemplative, dem Wesen der Dinge und seinen Mitmenschen zugewandte. Seine Wahrnehmung schwingt zwischen tausenden Dingen, er ist unvoreingenommen, seine Assoziationen führen ihn ins Unendliche, verflüchtigen sich und verdunsten. Der Rauschmittelgenuss ist dem Genießer Zäsur und Reise zugleich, sein letztes Refugium gegen die Übermacht einer kalten Rationalität und sein Schild gegen die biedere Moralität unserer Zeit, seine schützenswerte Keimzelle ästhetischer Erfahrung und sinnlicher Identitätsstiftung.

Der Rationalist hat für solch sublimen Empfindungen nur den Begriff der Betäubung und für derart geneigte Gemüter nur das Schreckgespenst der berauschten Gesellschaft. Er ist blind für die Nuancen des Rauschmittelkonsums. Für seinen Kampf gegen die Gespenster der Vernunft führt er allerhand Rationalitäten ins Feld, seien sie neurokognitiver, psychischer, sozialwissenschaftlicher oder kriminologischer Provenienz. Die rauschmittelbedingte Steigerung der Empfindsamkeit und der ästhetischen Wahrnehmungsfähigkeit diffamiert er als Selbstgefälligkeit des Konsumenten oder bloß als spirituelle Randerfahrung.

Derart blind für die sinnlichen Aspekte des Genusses, vermag er jedoch allein seinesgleichen zu überzeugen, denn so wie die Schönheit besonders vor dem Reservoir der Hässlichkeit zu strahlen beginnt, ist es die kalte Vernunft, die vor dem Individuum und dessen Sinnlichkeit ihre eigentümliche Fratze offenbart und zur Einsicht führt: Pure Vernunft darf niemals siegen.

Im Ernst:

Auch bei rein rationaler Betrachtung ist das Verbot von Cannabisprodukten, aber auch anderer „Betäubungsmittel“ kaum tragfähig. Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch. Gegen die Prohibition sprechen:

 

1. „ Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.

Nicht die Wirkung der Drogen ist das Problem, sondern die repressive Drogenpolitik schafft Probleme. Die überwiegende Zahl der Drogenkonsumenten lebt ein normales Leben. Selbst abhängige Konsumenten bleiben oftmals sozial integriert. Menschen mit problematischem Drogenkonsum brauchen Hilfe. Die Strafverfolgung hat für sie und alle anderen nur negative Folgen.

 

2. Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.

Prohibition soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann sie dieses Ziel nicht erreichen. Das zeigen alle wissenschaftlich relevanten Untersuchungen. Sogar die Evaluation des 10-Jahres-Programms der UNO zur Drogenbekämpfung kommt im Jahr 2008 zu diesem Schluss. Prohibition schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen. Selbst in totalitären Regimen und Strafanstalten kann Drogenkonsum nicht verhindert werden.

 

3. Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft

Sie fördert die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt.

Sie schränkt Bürgerrechte ein und korrumpiert den Rechtsstaat. Durch massive Machtanballung bei Kartellen und Mafia nimmt die Gefahr eines Scheiterns der Zivilgesellschaft zu. Stimuliert durch gigantische Profite aus dem Drogenschwarzmarkt entstehen veritable Kriege zwischen Drogenkartellen und in Reaktion darauf sowohl eine Quasi-Militarisierung der Polizei als auch quasi-polizeiliche Funktionen des Militärs. Auch dadurch erodieren staatliche Grundstrukturen.

Sie hat desaströse Auswirkungen auf Anbau- und Transitländer.

Sie behindert eine angemessene medizinische Versorgung.

 

4. Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig

Die Bürger werden Opfer der Beschaffungskriminalität.

Jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten.

Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, die er bei einem legalen Angebot hätte.

 

5. Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten

Konsumenten werden diskriminiert, strafrechtlich verfolgt und in kriminelle Karrieren getrieben. Weil es sich um „opferlose“ Kontrolldelikte handelt, welche lediglich proaktiv – und damit Unterschichtangehörige und Migranten benachteiligend – verfolgt werden.

Es gibt keinen Verbraucher- und Jugendschutz. Riskante Konsumformen werden gefördert und die Konsumenten werden gefährlichen Krankheiten ausgesetzt (z.B. AIDS, Hepatitis C).

Normales jugendliches Experimentierverhalten wird kriminalisiert und das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert. Junge Menschen werden dauerhaft stigmatisiert und ihre Lebenschancen werden gemindert.“

Diese Argumente gegen die Prohibition stammt nicht etwa von einer Interessenvertretung von Drogenkonsumenten, sondern u.a. von 123 namhaften, deutschen Strafrechtsprofessoren

 

 

Selbst der Bund der deutschen Kriminalbeamten hat sich für die Argumente offen gezeigt und eine offene Diskussion gefordert

 

 

Eine Anerkennung des Bedürfnisses nach Rausch würde letztlich wohl dazu führen, dass Pharmakonzerne Rauschmittel mit geringerem Risiko entwickeln und vertreiben könnten. Das – bei den meisten Menschen vorhandene – Bedürfnis nach Rausch könnte dann aller Voraussicht nach in weit weniger ungesunder Weise als heute befriedigt werden. Und das gilt insbesondere auch für die Droge Alkohol, liebe Wähler von der CSU.