»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«
John F. Kennedy
John F. Kennedy
Nicht selten fällt dem Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt, wenn dem Mitarbeiter erstmals die Rente zu zahlen ist auf, dass man sich bei der Rentenmitteilung „verrechnet“ hatte und der Anspruch richtig berechnet viel niedriger ist, man fühlt sich an Zusagen nicht mehr gebunden oder der Arbeitgeber ist zwischenzeitlich insolvent. Oft stellt sich auch die Frage wie die Betriebsrentenverträge (insbesondere die Altersgrenzen) auszulegen sind. Dies Resultiert auch aus dem stetigen Wandel in der Rechtsprechung, der auch durch europarechtliche Gesetzgebung und europäische Rechtsprechung immer weiter vorangetrieben wird. Ohne einen juristischen Fachmann, kann ein juristischer Laie die Problemfelder gar nicht mehr überblicken. Das BetrAVG ist ein sehr anspruchsvolles Gesetz. Sprechen Sie uns an, wir beraten sie gerne.