Mit viel Leidenschaft wird über das Für und Wider einer Cannabisprohibition gestritten. Legalisierungsbefürwortern, die sich vor allem für die Entkriminalisierung der Konsumenten einsetzen und dafür insbesondere eine Entlastung der Polizei und Justiz ins Feld führen, stehen Legalisierungskritiker nahezu unversöhnlich gegenüber, die gesundheitliche – genauer – gesamtgesellschaftliche Aspekte gegen eine Freigabe rauscherzeugender Substanzen in Stellung bringen. Die Stimme des Connaisseurs, der imstande ist, die Spannung zwischen Genuss und Missbrauch auszuhalten und die Vorzüge eines maßvollen Rausches in die Debatte einzubringen, wird hingegen von niemandem erhoben.
WeiterlesenAus interessierten Kreisen drang allenthalben Jubel, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass der Vertrieb cannabinoidhaltige Kräutermischungen (auch) nicht nach dem Arzneimittelgesetz strafbar seien (Urt.v. 10.07.2014 – C 358/13 und C 181/14).
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