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schach2

Ihre Fachanwälte im Arbeitsrecht – Jens van Boekel und Umberto Ricci

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Wir verfügen über ein breites Erfahrungsspektrum in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Besonderes Augenmerk bei den Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern liegt auf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung, sei es durch Aufhebungsverträge.

Kündigungsschutz

Der effektive Kündigungsschutz steht und fällt mit der Klagefrist. Diese beträgt im Falle einer Kündigung jedoch nur drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie agieren, um Ihre Ansprüche wahren zu können. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite und erheben gegebenenfalls eine arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir gewährleisten jahrelange, fundierte Erfahrung und Routine, um den Prozess und die Verhandlungen für Sie hoch professionell und erfolgreich zu gestalten. Dazu gehört die gemeinsame Abstimmung, die in Gestalt eines Erstgesprächs in unseren Räumen in Bad Kreuznach, Mainz oder Wiesbaden stattfinden kann. Wir vertreten Sie aber auch deutschlandweit und korrespondieren mit Ihnen auch Dank unseres sehr aktuellen und fortschrittlichen Kanzleistandards gerne auch über digitale Medien.

Wir werden alle Einzelheiten des Falles aufklären und zu Ihren Gunsten für Sie einbringen. Dies sind im Kündigungsrecht insbesondere:

  • die Betriebsratsanhörung gem. §§ 102 BetrVG ff.
  • Erforderlichkeit vorheriger Abmahnungen
  • Fragen der Sozialauswahl gem. § 1 KSchG
  • Mutterschutz gem. §§ 9 MuSchG
  • Elternzeit und Kündigungsschutz gem. § 18 BEEG
  • Schwerbehindertenschutz gem. § 85 SGB IX
  • Schutz der Auszubildenden gem. § 22 BBiG u.a.
  • und betriebliches Eingliederungsmanagement, § 84 SGB IX.

Aufhebungsverträge

In Einzelfällen kann es sich lohnen, bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage eine gütliche Einigung zu erzielen, die meist in einem Aufhebungsvertrag, bzw. wenn die Kündigung bereits ausgesprochen ist, in einem Abwicklungsvertrag fixiert wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Weitere Prozesse

Neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen jedoch noch eine Reihe weitere Ansprüche, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer führen können.

Mit dem gleichen Einsatz und dem gleichen Erfolg vertreten wir Sie auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Nennen möchten wir an dieser Stelle insbesondere:

  • Befristungskontrolle
  • Diskriminierung
  • Überstunden
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Zeugnisse, § 109 GewO
  • Eingruppierungs- und Umgruppierungsklagen
  • Abmahnungen
  • Betriebsrentenrecht
  • Mutterschutz und Elternteilzeit
  • Mobbing
  • Statusklagen zur Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses und der Arbeitnehmereigenschaft (Schlagwort: Scheinselbständige).

Aufgrund unserer fachspezifischen und langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und der konsequenten Spezialisierung unserer Anwälte sind wir jederzeit in der Lage, die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken realistisch abzuschätzen – und das Beste für Sie zu realisieren.

Kosten

Ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht sind die Kosten des Verfahrens. Das Arbeitsrecht zeichnet sich in der ersten Instanz dadurch aus, dass jeder grundsätzlich seinen eigenen Rechtsbeistand zu zahlen hat, egal ob man den Prozess gewinnt oder verliert, § 12 a ArbGG. Die Intention des Gesetzgebers ist, die regelmäßig schutzbedürftigen Arbeitnehmer damit zum Klagen zu motivieren – denn selbst im Falle des Unterliegens werden sie nicht mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers belastet. Auf der anderen Seite übernimmt der Arbeitgeber aber auch dann nicht die eigenen Rechtsanwaltskosten, wenn der Prozess gewonnen wird. Hier gibt es aber die Möglichkeit, eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch die Korrespondenz mit diesen Stellen übernehmen wir gerne für Sie.

Jens van Boekel

Jens van Boekel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator

Umberto_Ricci

Umberto Ricci

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.

Bad Kreuznach 0671 / 92 02 750
Mainz 06131 / 55 47 666
Wiesbaden 0611 / 34 14 875

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