»Auch der weniger prominente Mandant hat Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung.«
Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Das Jugendstrafrecht befasst sich mit den Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden. Dabei sieht das Jugendgerichtsgesetz (JGG) nicht nur einen besonderen Verfahrensablauf vor, sondern es können auch andere „Strafen“ verhängt werden. Der Gesetzgeber trägt damit den Umständen Rechnung, dass es sich bei Jugendkriminalität häufig um weit verbreitete, vorübergehende Entgleisungen handelt und sich die jungen Täter noch in der Entwicklung befinden.
Bei Jugendlichen – ab dem 14. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag – kommt es immer zur Anwendung von Jugendstrafrecht. Entscheidend ist dabei das Alter zum Zeitpunkt der Tat.
Ab dem 18. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag gilt ein Mensch als Heranwachsender. Zahlreiche Normen des Jugendgerichtsgesetztes sind immer auch bei Heranwachsenden anwendbar. Bei vielen Regelungen kommt es jedoch darauf an, ob der Heranwachsende mehr einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen „gleich steht“. Dies gilt insbesondere bei der besonders bedeutsamen Frage nach der Art der möglichen „Strafen“. Erfahrene Verteidiger werden gerade an dieser Stelle versuchen, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen und die insoweit vorteilhaften Aspekte des jungen Beschuldigten herauszuarbeiten.
Da auch in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende empfindliche Sanktionen bis zu langjährigen Gefängnisaufenthalten verhängt werden können, ist die möglichst frühzeitige Beratung durch einen unsere Fachanwälte für Strafrecht immer angezeigt.