Gericht bestätigt Suspendierung eines Polizeivollzugsbeamten wegen rassistischer Äußerungen

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Urteil v. 14.01.2016 (Au 2 K 15.283) ein vom Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei gegenüber einem Polizeibeamten ausgesprochenes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, des Tragens von Dienstkleidung und der Führung einer Dienstwaffe sowie des daneben erteilten Hausverbots bestätigt. Der sich in Ausbildung befindliche Polizeibeamte hat nach den disziplinarischen Ermittlungen des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei herabwürdigende und fremdenfeindliche Äußerungen in einer „WhatsApp-Gruppe“ in seiner Klasse von sich gegeben.
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Zu früh gefreut: legal highs doch nicht legal.

Gefahr eines Disziplinarverfahrens wegen Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung?

Wir stellen in der anwaltlichen Praxis derzeit fest, dass es zu einer erheblichen Zunahme von Zwangspensionierungsverfahren kommt. Ein solches Verfahren nimmt seinen Anfang damit, dass der Beamte dazu aufgefordert wird, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Häufig enthalten diese Aufforderungen den Hinweis, dass die Verweigerung der Untersuchung ein Dienstvergehen darstelle und mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden könne.

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