»Sie sind nicht allein – wir stehen an Ihrer Seite!«
Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Unsere besondere Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts können Sie selbstverständlich auch dann nutzen, wenn Sie sich als Zeug*in eines Zeugenbeistands bedienen wollen oder Opfer einer Straftat geworden sind und Sie unsere Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte wünschen.
Eine Opfervertretung durch einen Rechtsanwalt ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Sie nicht nur Zeug*in, sondern gleichzeitig Verletzte*r der Straftat sind. In solchen Fällen steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit, die Interessen des eher passiv gestellten Opfers während des gesamten Strafverfahrens und insbesondere im Rahmen einer Hauptverhandlung bestmöglich zu schützen.
Dies umfasst etwa die Unterstützung bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, aber auch die Gewährleistung der Interessen des Opfers im Rahmen der Hauptverhandlung. So ist es bspw. in gewissen Fällen möglich, die Öffentlichkeit zeitweise auszuschließen oder in Abwesenheit des Angeklagten auszusagen.
Von großer Bedeutung ist zudem die Nebenklagevertretung, durch die ein Opfer aktiv am Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter teilnehmen kann, sei es mittels Beweis- und Befangenheitsanträgen oder durch Wahrnehmung des ihm zustehenden Fragerechts sowie durch Einlegung von Rechtsmitteln.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken oder bereits im Rahmen des Strafverfahrens auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen mittels eines Adhäsionsantrags hinzuwirken.