Neue Düsseldorfer Tabelle

Seit Januar 2016 gilt die neuen Düsseldorfer Tabelle. Der  Kindesunterhalt wurde etwas angehoben. Empfänger und Zahler von Kindesunterhalt haben diese neuen Beträge seit Januar zu beachten. Die größte Änderung betrifft den Bedarf von Studierenden. Dieser hat sich um 65,- € auf 735,- € erhöht.  Die vollständige Tabelle erhalten sie hier. Die tatsächlichen Zahlbeträge finden sie auf der Seite 6 der Düsseldorfer Tabelle.

Kinder haben grundsätzlich einen Auskunftsanspruch über die Identität des Samenspenders.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kinder, die durch eine künstliche Insemination, also durch eine künstliche Befruchtung, gezeugt wurden, einen Auskunftsanspruch gegen die Reproduktionsklinik haben, in der diese Befruchtung vorgenommen wurde. Ein Mindestalter sei nach Ansicht des BGH auch nicht erforderlich, sodass auch die gesetzlichen Vertreter des Kindes diesen Anspruch geltend machen können.

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