»Wenn man etwas für recht hält, muss man es auch tun.«

Hermann Hesse

Ihr Rechtsanwalt für Sorgerecht – Timo Korn

Das Sorgerecht befindet sich derzeit in einem großen Umbruch. Insbesondere das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern ist auf Grund einer Gesetzesänderung eines der umstrittensten Themenfelder im gesamten Familienrecht. Als Fachanwalt für Familienrecht kennt Herr Rechtsanwalt Korn die Besonderheiten der neuen Gesetzeslage. Zu diesen Besonderheiten gehört auch, dass trotz der neuen Gesetzeslage keineswegs immer das gemeinsame Sorgerecht erlangt werden kann. Sowohl für den Inhaber des Sorgerechts, als auch für denjenigen gehen das Sorgerecht erst erreichen würde, bestehen zahlreiche Möglichkeiten eine positive Entscheidung zu begünstigen. Hier sind frühzeitig die Weichen zu stellen, um später im gerichtlichen Verfahren Erfolg zu erzielen.

Aber auch bei verheirateten Eltern steht das Sorgerecht bei einer Trennung oder nach einer Scheidung häufig im Fokus der Eltern. In der Regel wird das gemeinsame Sorgerecht auch nach Ende der Ehe ausgeübt. Die Eltern müssen dann alle wesentlichen Entscheidungen gemeinsam und in Absprache mit dem anderen Elternteil treffen. Eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts kommt nur unter besonderen Bedingungen in Betracht. Im Vordergrund einer solchen Entscheidung steht stets das Kindeswohl. Diesem ist in aller Regel am besten gedient, wenn die Eltern weiterhin gemeinsam über die Belange des Kindes entscheiden. Sollten die Eltern aber zu keiner Kommunikation und gemeinsamen Entscheidungsfindung in der Lage sein, hat dies häufig auch negative Auswirkungen auf das Kindeswohl. Dann stellt sich die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht noch aufrechterhalten bleiben kann. Ein Rechtsanwalt kann in diesen Fällen allerdings immer nur beratend zur Seite stehen. Die letztlich entscheidenden Handlungen muss der Mandant selbst durchführen. Die Art und Weise wie das Sorgerecht tatsächlich gelebt wird, ist die höchstpersönliche Angelegenheit der Eltern.

Zwar befinden sich Eltern oftmals im Streit um das Sorgerecht, dabei ist vielen Eltern aber noch nicht einmal abschließend klar, welche Befugnisse das Sorgerecht tatsächlich mit sich bringt. Die meisten Entscheidungen des täglichen Lebens haben nur geringe Auswirkungen für das Kind und sind deshalb von demjenigen zu treffen, dem sich das Kind zum Zeitpunkt der Entscheidung auffällt. Das Sorgerecht wiederum kommt nur dann zum Tragen, soweit es sich um grundlegende und wichtige Entscheidungen handelt. Hier sind beispielsweise die medizinische Versorgung, der regelmäßige Aufenthaltsort oder die Schulwahl zu nennen. Diese Entscheidungen sind grundsätzlich gemeinsam zu treffen und der andere Elternteil ist vorher umfassend zu informieren. Lediglich bei Gefahr im Verzug kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind in einen Unfall verwickelt ist. Hier würde es nur wenig Sinn machen erst mit dem anderen Elternteil eine Absprache treffen zu müssen, bevor medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden kann.

Nicht zu vergessen ist aber auch der Aspekt, dass ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren immer auch ein Risiko in sich trägt. Ist das Verfahren bei Gericht anhängig, kann dieses unabhängig von den gestellten Anträgen von Amts wegen entscheiden. Dies bedeutet beispielsweise, dass auch derjenige, der das Verfahren eingeleitet hat und einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellt, sein eigenes Sorgerecht vollständig, und auch ohne Antrag der Gegenseite, verlieren kann.

Im Hinblick auf die schwierigen taktischen und emotionalen Fragestellungen finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Korn als Fachanwalt für Familienrecht den Ansprechpartner, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen in Bad Kreuznach Mainz und Wiesbaden.

Timo Korn, RA, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht

Timo Korn
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Familienrecht