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Ihr Fachanwalt im Familienrecht – Timo Korn

Scheidung

Die Scheidung stellt das Ende einer Ehe dar. Voraussetzung hierfür ist das Scheitern der Ehe. Sie kann frühestens ein Jahr nach der Trennung ausgesprochen werden. Dies ist dann möglich, wenn sich die Ehepartner einig sind, dass die Ehe gescheitert ist. Man spricht dann von der „einvernehmlichen Scheidung“. Ist ein Scheitern der Ehe nicht sicher festzustellen, bedarf es einer Trennungszeit von drei Jahren. Ist diese Zeit abgelaufen, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet. Wann genau eine Scheidung erfolgt, ist jedoch nicht immer vorhersehbar. Hierbei ist zu beachten, dass ein Scheidungsverfahren einen gewissen Zeitablauf benötigt. Auf die gerichtliche Bearbeitungsgeschwindigkeit besteht nahezu kein Einfluss. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Antragstellung daher bereits deutlich vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Herr Korn, als Fachanwalt für Familienrecht zeigt Ihnen hier den richtigen Zeitpunkt für ein Verfahren und stellt die notwendigen Anträge vor Gericht.

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es keinen gemeinsamen Rechtsanwalt für beide Ehepartner. Ein Anwalt kann immer nur eine Seite beraten und vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aber aus, wenn nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag einreicht, anwaltlich vertreten wird. Der andere Partner benötigt keinen Vertreter.

Eine Scheidung zieht weitere Verfahren nach sich, welche einerseits von Amts wegen Teil des Scheidungsverfahrens sind. Hierbei handelt es sich um den Versorgungsausgleich, also der Verteilung der Rentenansprüche, die in der Ehezeit angespart wurden.

Daneben gibt es die sogenannten gewillkürten Verbundverfahren. Hier ist vor allem der Zugewinnausgleich oder der nacheheliche Unterhalt zu nennen. Diese Verfahren werden aber nur durchgeführt, wenn ein Ehepartner dies beantragt. Wie und ob sich ein solches Verfahren sich  positiv für Sie auswirken würde, kann Ihnen unser Fachanwalt für Familienrecht gerne beantworten.

Wir beraten Sie in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden. Unsere Rechtsanwälte suchen gemeinsam mit Ihnen den besten Weg für Ihre Scheidung.

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Timo Korn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Wir sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.

Bad Kreuznach 0671 / 92 02 750
Mainz 06131 / 55 47 666
Wiesbaden 0611 / 34 14 875

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