Nach dem Willen der Bundestagsfraktion der SPD sollen gezielte, „offensichtlich unerwünschte“ und „erhebliche“ verbale sexuelle Belästigungen zukünftig unter Strafe gestellt werden. Nach dem Entwurf der SPD soll eine Belästigung insbesondere dann erheblich sein, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter, eine gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann.