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Was bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) Neues?

1. Für welche Verkehrsverstöße gelten die neuen Bußgelder?
Für alle Verkehrsverstöße, die noch bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten Bußgeldsätze. Das heißt aber auch, für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 um 00.00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren Bußgelder.

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Der Überholvorgang ist am Verkehrsschild »Überholverbot« abzubrechen

Die Vorschriftzeichen 276 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ und 277 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ der StVO sind allgemein bekannt. Neu könnte allerdings sein, dass diese nicht nur den Beginn, sondern grundsätzlich auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone verbieten sollen. Der Überholvorgang muss spätestens am Schild entweder beendet sein oder ist abzubrechen. Das solle sogar dann gelten, wenn der Kraftfahrzeugführer sich bereits vor dem zu überholenden Fahrzeug befinde, zu diesem aber noch keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gewonnen habe. Selbst in diesen Fällen müsse der Kraftfahrzeugführer sein Fahrzeug gegebenenfalls verlangsamen und sich zurückfallen lassen.

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