»Man braucht nichts im Leben zu fürchten, man muss nur alles verstehen.«

Marie Sklodowska Curie

Ihr Anwalt und Fachanwalt im Medizinstrafrecht – Michael Bernard

Das Medizinstrafecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Wir betreuen in unserer Kanzlei Strafverfahren gegen sämtliche Angehörige der Heilberufe. Für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Pflegekräfte sind diese Verfahren mit hohen wirtschaftlichen und persönlichen Risiken verbunden.
Ein wichtiger Bereich im Medizinstrafrecht ist der Vorwurf eines Behandlungsfehlers, insbesondere bei Versterben des Patienten. Durch die anwaltliche Erfahrung im medizinstrafrechtlichen Mandat kann die Sachkenntnis des Mandanten aufbereitet und so der medizinische Sachverhalt für Juristen verständlich gemacht werden. Das Ziel einer Verteidigung im Medizinrecht ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden und das Verfahren zügig zur Einstellung zu bringen – schon um eine negative Berichterstattung zu vermeiden.

Angehörige der Heilberufe, die mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, benötigen zur Bewältigung dieser Hürden eine effiziente Strafverteidigung mit Kenntnis der Spezialmaterie, über welche Rechtsanwalt Michael Bernard verfügt. 

Ein neueres Phänomen sind die zum Teil flächendeckenden Ermittlungsverfahren gegen Ärzte im Bereich der Vermögensdelikte, wobei es insbesondere um den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs oder der Untreue geht. Ein mit Unklarheiten und Widersprüchen behaftetes, sich ständig änderndes Abrechnungssystems führt vermehrt zu unberechtigten Vorwürfen und wird dem Grundsatz der „ultima Ratio“ des Strafrechts kaum noch gerecht. Dem niedergelassenen Vertragsarzt, der neben dem schwebenden Verfahren weiter seinem täglichen Geschäft nachgehen muss, steht dabei ein enormer Verwaltungsapparat gegenüber, zum einen in Form der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, zum anderen durch Schaffung sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Aus diesem Grund werden an dieser Stelle besondere anwaltliche Kenntnis benötigt, um zu einem optimalen Abschluss zu gelangen.

Die interdisziplinäre Ausrichtung der Sozietät Bernard Korn & Partner ermöglicht zudem in den Fällen, in denen Spezialkenntnisse aus anderen Rechtsgebieten notwendig sein sollten, die reibungslose Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachkollegen.

RA, Fachanwalt Strafrecht Michael Bernard

Michael Bernard
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht