»Als Inkasso (italienisch „incasso“ beziehungsweise als Verb „incassare“ in der Bedeutung „einkassieren“ oder „Geld einziehen“) wird der Einzug von fremden Forderungen im eigenen oder fremden Namen bezeichnet.«
In den letzten Jahren ist die Zahlungsmoral immer schlechter geworden. Kunden und Geschäftspartner halten immer öfter Zahlungsfristen nicht ein oder reagieren überhaupt nicht mehr.
Zahlen Ihre Kunden nicht, dann empfiehlt es sich, das Forderungsmanagement (Inkasso) in erfahrene Hände zu geben. Wenn Kunden nicht zahlen, hilft oft schon ein Schreiben eines Rechtsanwaltes – nicht selten ist aber die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen erforderlich.
Wir erledigen das für Sie – kompetent, effektiv und kostengünstig.
Die Rechtsanwälte Bernard Korn & Partner betreuen bereits zahlreiche Unternehmen, Handwerker und Privatpersonen bei ihrer Forderungsabwicklung und dem Forderungseinzug.
Zahlt ein Kunde oder Geschäftspartner nicht fristgemäß, übergeben Sie uns die Rechnung – wir kümmern uns um alles andere.
Unsere Tätigkeiten umfassen dabei unter anderem:
Zahlt Ihr Kunde nicht? Sprechen Sie uns an. Wir finden eine für Sie vorteilhafte Lösung.
Das Ressort Forderungseintreibung wird vom geschäftsführenden Partner Michael Bernard organisiert; Rechtsanwalt Bernard ist daher Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Forderungseinzug.