»Als Inkasso (italienisch „incasso“ beziehungsweise als Verb „incassare“ in der Bedeutung „einkassieren“ oder „Geld einziehen“) wird der Einzug von fremden Forderungen im eigenen oder fremden Namen bezeichnet.«

Ihre Rechtsanwälte für Forderungseinzug und Inkasso

In den letzten Jahren ist die Zahlungsmoral immer schlechter geworden. Kunden und Geschäftspartner halten immer öfter Zahlungsfristen nicht ein oder reagieren überhaupt nicht mehr.

Zahlen Ihre Kunden nicht, dann empfiehlt es sich, das Forderungsmanagement (Inkasso) in erfahrene Hände zu geben. Wenn Kunden nicht zahlen, hilft oft schon ein Schreiben eines Rechtsanwaltes – nicht selten ist aber die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen erforderlich.

Wir erledigen das für Sie – kompetent, effektiv und kostengünstig.

Die Rechtsanwälte Bernard Korn & Partner betreuen bereits zahlreiche Unternehmen, Handwerker und Privatpersonen bei ihrer Forderungsabwicklung und dem Forderungseinzug.

Zahlt ein Kunde oder Geschäftspartner nicht fristgemäß, übergeben Sie uns die Rechnung – wir kümmern uns um alles andere.

Unsere Tätigkeiten umfassen dabei unter anderem:

  • Das Abfassen von Mahnschreiben
  • Der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Die klageweise Geltendmachung Ihrer Forderungen
  • Die Vollstreckung der Titel durch den Gerichtsvollzieher
  • Die Pfändung von Forderungen
  • Die Geltendmachung gegenüber einem Insolvenzverwalter.

Zahlt Ihr Kunde nicht? Sprechen Sie uns an. Wir finden eine für Sie vorteilhafte Lösung.

Das Ressort Forderungseintreibung wird vom geschäftsführenden Partner Michael Bernard organisiert; Rechtsanwalt Bernard ist daher Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Forderungseinzug.

RA, Fachanwalt Strafrecht Michael Bernard

Michael Bernard
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Christine Moch-Strauß, Rechtsanwaltsfachangestellte, Ressortleiterin Zwangsvollstreckung

Christine Moch
Rechtsanwaltsfachangestellte

Ressortleiterin Zwangsvollstreckung