Nach dem Willen der Bundestagsfraktion der SPD sollen gezielte, „offensichtlich unerwünschte“ und „erhebliche“ verbale sexuelle Belästigungen zukünftig unter Strafe gestellt werden. Nach dem Entwurf der SPD soll eine Belästigung insbesondere dann erheblich sein, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter, eine gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt René Ritter
Die Nutzung von Solaranlagen zur Stromerzeugung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies ist nicht zuletzt auf die steigenden Strompreise und den Wunsch nach Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zurückzuführen. Doch was tun, wenn bei der Solaranlage Mängel auftreten? Welche Rechte haben die Verbraucher in diesem Fall?
Ein Beitrag von Rechtsanwalt René Ritter
Jeder hat beim Onlinehandel schon einmal vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher gehört oder dieses ausgeübt. Aber gibt es ein Widerrufsrecht für Verbraucher auch bei einem Werkvertrag mit einem Handwerker?
Die Antwort lautet: Ja! Auch bei einem Vertrag mit einem Handwerker kann ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher entstehen. Grundsätzlich kennt das Gesetz hierbei zwei mögliche Fallgruppen:
Widerrufsmöglichkeit 1: Werkvertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt René Ritter
Architekten stocken auf!
Nicht nur Gebäude, sondern auch ihre Honoraransprüche. Die Wiederbelebung der Mindestsätze gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 durch den europäischen Gerichtshof (EuGH) macht es möglich.
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Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am vergangenen Freitag die Streichung des 219a StGB beschlossen. § 219a StGB verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
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Über die bemerkenswerte Entscheidung des BGH, einem Beschuldigten trotz mangelnder Sprachkenntnisse und schwerster Verbrechensvorwürfe nicht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger beiordnen zu müssen.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Laura Bales
Bekannterweise ist die Teilnahme am Straßenverkehr mitunter ein streitträchtiges Unterfangen. Insbesondere in Situationen, in denen sich beide Autofahrer im Recht sehen, kann es wortwörtlich auch einmal „knallen“.
WeiterlesenEin Beitrag von Rechtsanwalt Franz-Rudolf Dietz
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 25.04.2022 unter Aufhebung der Vorentscheidung des Amtsgerichts Sinsheim eine Frau von dem Vorwurf einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit wegen des Nichttragens einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasenbedeckung entgegen der zur Tatzeit gültigen Corona-Verordnung gemäß § 28a IfSchG in Verbindung mit der entsprechenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg freigesprochen.
Wenn im Straßenverkehr ein Mensch ums Leben kommt, stellt sich regelmäßig die Frage, ob einer der Beteiligten seine Sorgfaltspflichten missachtet hat und wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden muss. Weiterlesen
An dieser Stelle informieren wir über die von Rechtsanwältin Jessica Hamed aktuell geführten „Corona-Verfahren“:
Hessen
1. Verfahren
Normenkontrollantrag sowie Eilrechtsschutz am 30.03.2020,
ergänzender Schriftsatz am 01.04.2020
Stellungnahme am 06.04.2020
Grundrechtsklage und Eilverfahren am 14.04.2020,
Abänderungsantrag zum 1. Normenkontrolleilantrag am 22.04.2020
Ergänzender Vortrag zum Abänderungsantrag am 04.05.2020
Abschließende Stellungnahme vom 28.05.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich bestürzt, dass Sie den unsäglichen, beschämenden und unwissenschaftlichen Äußerungen von Prof. Dr. Armin Falk unwidersprochen einen solchen Raum gegeben haben. Den Äußerungen muss ich – alleine schon wegen des autoritären und sogar vulgären Tons, der einem Wissenschaftler unwürdig ist – aufs Deutlichste widersprechen.
16 Expert*innen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen aus Deutschland und Österreich haben sich am 7. Juli 2021 mit einem über 60-seitigen Text an die Öffentlichkeit gewandt. Ihr Ziel: Die aufgeladene öffentliche Debatte zu Covid-19 zu versachlichen, ins Verhältnis zu setzen und so in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu bringen. Sie fordern einen wertschätzenden Gedankenaustausch, die Überprüfung der bisher getroffenen Maßnahmen und empfehlen „Alternativen zu Lockdown und Laufenlassen“.
Weiterlesen1. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 22.02.2021[1] die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt, sodass es dabei blieb, dass die Testpflicht für Grenzpendler*innen und Grenzgänger*innen rechtswidrig gewesen ist. Am 23.02.2021 hat der Freistaat dann das einzig Richtige gemacht und die von uns beanstandete Testpflicht für alle Grenzpendler*innen und Grenzgänger*innen Bayerns – andernfalls hätte der Beschluss nur für unsere Mandanten Wirkung entfaltet – aufgehoben.[2] Hiernach war auch das am Verwaltungsgericht München[3] anhängige Verfahrens eines bayerischen Grenzpendlers, der in die Schweiz pendelt, erledigt. Der Freistaat hat seine Niederlage eingestanden und sich bereit erklärt, die Kosten für beide Eilverfahren und beide Hauptsacheverfahren unserer Mandanten zu übernehmen.
Am 16.02.2021 äußerte sich der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin im Hinblick auf die landesweiten Inzidenzwerte (RLP Stand 18.02.2021: 47,4) dahingehend, dass „Lockerungen“ verfassungsrechtlich zwingend geboten seien.[1] Deutlichere Worte fand der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki am 11.02.2021. Er bezeichnete die neuerliche Verlängerung aller tief in die Grundrechte eingreifenden Infektionsschutzmaßnahmen als „offenen Rechtsbruch“.[2] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.02.2021 in Richtung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof deutlich angemahnt, dass es einer substantiierten Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf den Einfluss von Schulen auf das Infektionsgeschehen bedarf.[3] Auch der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 29.01.2021 herausgestellt, dass die Zeitspanne der Schulschließung für die Folgenabwägung eine wichtige Rolle spielt[4] und damit ebenfalls eine deutliche Mahnung in Richtung der politischen Entscheidungsträger*innen ausgesprochen.