1. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 22.02.2021[1] die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt, sodass es dabei blieb, dass die Testpflicht für Grenzpendler*innen und Grenzgänger*innen rechtswidrig gewesen ist. Am 23.02.2021 hat der Freistaat dann das einzig Richtige gemacht und die von uns beanstandete Testpflicht für alle Grenzpendler*innen und Grenzgänger*innen Bayerns – andernfalls hätte der Beschluss nur für unsere Mandanten Wirkung entfaltet – aufgehoben.[2] Hiernach war auch das am Verwaltungsgericht München[3] anhängige Verfahrens eines bayerischen Grenzpendlers, der in die Schweiz pendelt, erledigt. Der Freistaat hat seine Niederlage eingestanden und sich bereit erklärt, die Kosten für beide Eilverfahren und beide Hauptsacheverfahren unserer Mandanten zu übernehmen.
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