»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«

John F. Kennedy

Anwalt für Medien- und Internetstrafrecht in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

Im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung, in welchem sich wesentliche Teile des gesellschaftlichen Miteinanders im Internet oder auf Online-Plattformen abspielen, gerät auch die Ermittlung wegen möglicher sog. Cyberkriminalität zunehmend in den Fokus staatlicher Strafverfolgungsbehörden. Ebenso vielfältig wie das Online-Angebot an diversen Plattformen sind dabei auch die in Rede stehenden strafrechtlichen Phänomene, die von

  • Betrugstaten im Netz,
  • dem Cyber-Mobbing, Cyber-Stalking oder Bedrohungen und Beleidigungen,
  • der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen,
  • über IT-Straftaten wie die Datenhehlerei, Datensabotage, das Ausspähen von Daten, die Fälschung beweiserheblicher Daten, die Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung oder Identitätsdiebstähle (sog. Doxing),
  • Verstöße gegen das Datenschutzrecht oder Urheberrecht
  • bis hin zu Sexualstraftaten, wie Pornographiedelikte oder das sog. Cybergrooming reichen.

Schon aufgrund der Mannigfaltigkeit möglicher Verhaltensweisen im sog. „Netz“ sowie der schnelllebigen Fortentwicklung der digitalen Welt ist eine abschließende Aufzählung hier allerdings nicht möglich.

Das Internet- und Medienstrafrecht bildet folglich keine eigenständige Deliktsgruppe, sondern ist zu einem großen Teil Bestandteil des allgemeinen Strafrechts im StGB. Folglich handelt es sich beim Internet- und Medienstrafrecht um einen untechnischen Oberbegriff für alle strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen, die online, also im Internet oder auf digitalen Plattformen bzw. mit dessen Hilfe oder aber mittels bestimmter Bild- oder Datenträger begangen worden sein sollen.

Daneben unterfallen allerdings auch bestimmte Spezialgesetze (z.B. JMStV, JuSchG, TMG oder die Landespressegesetze) diesem Gebiet, wie etwa das Presse- und Rundfunkrecht oder der Kinder- und Jugendmedienschutz. Dabei handelt es sich teils um Sonderstraftatbestände, die sich an Medienunternehmen sowie deren Beschäftigte richten, teils aber auch um Straftaten, die von jedermann begangen werden können.

Die Verteidigung bei Vorwürfen im Bereich des Internet- und Medienstrafrechts erfordert schon infolge der Mannigfaltigkeit der Vorwürfe und der Vielzahl der relevanten Vorschriften einen besonderen Überblick sowie vertiefte Kenntnisse auf diesem Gebiet. Aufgrund der technischen Besonderheiten bei den vorgeworfenen Verhaltensweisen ist darüber hinaus ein auf das Internet- und Medienstrafrecht- spezialisierter Strafverteidiger für eine zielorientierte Strafverteidigung unerlässlich, denn nur ein solcher kann diese Besonderheiten rechtlich zutreffend einordnen und davon ausgehend Ihre Rechte im Strafprozess effektiv vertreten.

Rechtsanwalt Dr. Till Pörner hat sich bereits zu seiner Zeit als Doktorand und Mitarbeiter des renommierten Medienstrafrechtslehrers Prof. Dr. Wolfgang Mitsch intensiv mit den Besonderheiten von Straftaten im Internet und sonstigen Medien auseinandergesetzt und verfügt daher über besonders tiefgreifende Kenntnisse der Gesetzesdogmatik und Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Nur so ist es möglich, die Besonderheiten Ihres Falles herauszuarbeiten und eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

 

Dr Till Poerner 2024

Dr. Till Pörner
Rechtsanwalt