»Behauptung ist nicht Beweis.«

William Shakespeare

Ihre Revisionsanwälte im Strafverfahren – Michael Bernard und Markus Cronjäger

Das Revisionsrecht stellt höchste Anforderungen an den Verteidiger. Anders als etwa bei der Berufung können schon kleinste Fehler zur Unzulässigkeit der gesamten Revision führen. Die Ausarbeitung einer Revisionsbegründung erfordert daher eine umfassende Kenntnis nicht nur der Strafprozessordnung, sondern auch der Rechtsprechung der Revisionsgerichte. Den damit verbundenen Fortbildungsaufwand können regelmäßig nur spezialisierte Verteidiger erbringen. Deshalb ist die Wahl eines guten und auf Revisionsrecht spezialisierten Strafverteidigers für Sie besonders wichtig, wenn ein Strafurteil mit diesem Rechtsmittel erfolgreich angegriffen werden soll.

Revision im Strafrecht – höchste Anforderungen an den Verteidiger

Der bei uns in allen Revisionsverfahren leitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Michael Bernard hat bereits frühzeitig einen seiner Schwerpunkte auf die Strafverteidigung in der Revisionsinstanz gelegt hat und verteidigt seit fast 20 Jahren erfolgreich in Revisionsverfahren.

Rechtsanwalt Markus Cronjäger verteidigt seit Aufnahme seiner Berufstätigkeit ebenfalls mit Erfolg in Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof. Beide Anwälte führen sowohl Revisionen in Verfahren, in denen sie selbst vor dem Landgericht verteidigt haben, als auch ausschließlich in der Revisionsinstanz. Ihre Erfahrungen bei Verteidigungen in den Tatsacheninstanzen und diejenigen in der Revision, in der das Verfahren nur noch auf Rechtsfehler überprüft werden darf, bedingen und bereichern sich zu Ihrem Vorteil gegenseitig.

Die Revision ist innerhalb einer Woche nach dem Ergehen des Urteils einzulegen und innerhalb eines Monates nach Zugang des schriftlichen Urteils zu begründen. Die Fristen sind damit sehr knapp bemessen und können nicht verlängert werden. Für den Fall, dass Sie erwägen, eine Revision einzulegen, wenden Sie sich daher bitte umgehend zur Terminvereinbarung an unser Sekretariat.

RA, Fachanwalt Strafrecht Michael Bernard

Michael Bernard
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

RA, Fachanwalt Strafrecht Markus Cronjäger

Markus Cronjäger
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht