»Wenn man etwas für recht hält, muss man es auch tun.«

Hermann Hesse

Ihr Fachanwalt für Zugewinnausgleich – Timo Korn

Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, haben sie also keinen entsprechenden Ehevertrag geschlossen, kann jeder Ehegatte zum Ende der Ehe den Zugewinnausgleich verlangen.

Grundsätzlich regelt dieser, dass das während der Ehe angesparte Vermögen jedem Ehepartner zur Hälfte zusteht. Entscheidend ist hierbei der Vergleich zwischen dem Anfangsvermögen zum Beginn der Ehe und dem Endvermögen bei der Scheidung, also dem Zugewinn. Der Anspruch besteht aber nicht auf einen Gegenstand als solchen (also z. B. das bestimmte Auto) sondern nur auf die Auszahlung eines zu berechnenden Geldbetrages. Diese Berechnung fällt nicht immer ganz einfach, da oftmals schon Ungewissheiten bei der Bewertung von Gegenständen (z. B. Häuser, Schmuck, Kunstgegenstände) bestehen. Ebenfalls von Bedeutung ist die Frage, welche Gegenstände und Vermögensbestandteile überhaupt auszugleichen sind. Wie verhält es sich mit Schenkungen, Erbschaften? Was ist bei Unternehmensbeteiligungen zu beachten? Welcher Stichtag gilt für Endvermögen und Anfangsvermögen? Wie verhält es sich mit Anschaffungen vor der Ehe? Hier gibt es eine Vielzahl von Regeln und Sonderregeln zu beachten, die Ihnen nur ein Fachanwalt für Familienrecht beantworten kann.

Die Frage, ob sich die Einleitung eines Zugewinnausgleichsverfahrens lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Auch hier bedarf es einer sorgfältigen Beratung. Zuvor kann Ihr Rechtsanwalt aber auch versuchen, mit der Gegenseite den Abschluss eines Scheidungsfolgenvertrages zu besprechen, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Hier müssen Kosten, Risiken und Möglichkeiten sorgfältig abgewogen werden.

Vor allem für Unternehmer stellt der Zugewinnausgleich ein Risiko dar. Gerade im Bereich der Unternehmensbewertung kommt es häufig zu unangenehmen Überraschungen. Hiervor wird sie Herr Korn dank seiner Erfahrung bewahren.

Zu allen Fragen des Zugewinnausgleichs beraten wir Sie persönlich in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden. Unsere Rechtsanwälte suchen gemeinsam mit Ihnen den besten Weg für Ihre Scheidung.

Timo Korn, RA, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht

Timo Korn
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Familienrecht