Mit Gesetz vom 08.12.2025 zur Änderung des Zuständigkeitswertes der Amtsgerichte und weiteres, sind für Verfahren, die ab dem 01.01.2026 „eingereicht“ (anhängig) wurden bzw. werden, nunmehr die Amtsgerichte bis zu einem Gegenstandswert bis zu 10.000 Euro (bislang bis zu 5.000 Euro) sachlich zuständig.

