Zu früh gefreut: legal highs doch nicht legal.

Zu früh gefreut: legal highs doch nicht legal.

Aus interessierten Kreisen drang allenthalben Jubel, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass der Vertrieb cannabinoidhaltige Kräutermischungen (auch) nicht nach dem Arzneimittelgesetz strafbar seien (Urt.v. 10.07.2014 – C 358/13 und C 181/14).

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Passend zu Ostern: Mein Name ist Hase – ich weiß von nichts.

Die Redensart „Mein Name ist Hase – ich weiß von nichts“ ist wohl jedem bekannt. Ihr Ursprung ist aber heute aktueller denn je. Der Ausspruch stammt von dem Heidelberger Jurastudenten Karl Victor von Hase. Er war 1855 vor dem Universitätsgericht wegen Fluchthilfe angeklagt worden. Als Jurastudent wusste er, dass er Angaben zur Person machen muss und er kannte sein Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen. Zu Beginn der Gerichtsverhandlung machte Hase mit den Worten: „Mein Name ist Hase; ich verneine die Generalfrage; ich weiß von nichts“ von diesem Recht Gebrauch.

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Auch bei verabredeten Schlägereien sind Körperverletzungen strafbar.

Der BGH hat am 20.02.2013 (Az: 1StR 585/12) entschieden, dass auch Körperverletzungen die bei verabredeten Schlägereien stattfinden, strafbar sein können. Diese Körperverletzungen sind nach Ansicht des BGH nicht von der Einwilligung des § 228 StGB getragen, da dies insoweit den guten Sitten widerspricht. Der BGH hat hierbei vor allem 2 Punkte herausgestellt:

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