Bild Blogbeitrag Architektenrecht

Mindestsatzhonorar nach HOAI 2013 geltend machen


Ein Beitrag von Rechtsanwalt René Ritter

Architekten stocken auf!

Nicht nur Gebäude, sondern auch ihre Honoraransprüche. Die Wiederbelebung der Mindestsätze gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 durch den europäischen Gerichtshof (EuGH) macht es möglich.
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