Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am vergangenen Freitag die Streichung des 219a StGB beschlossen. § 219a StGB verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
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Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am vergangenen Freitag die Streichung des 219a StGB beschlossen. § 219a StGB verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
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