Seit Januar 2016 gilt die neuen Düsseldorfer Tabelle. Der Kindesunterhalt wurde etwas angehoben. Empfänger und Zahler von Kindesunterhalt haben diese neuen Beträge seit Januar zu beachten. Die größte Änderung betrifft den Bedarf von Studierenden. Dieser hat sich um 65,- € auf 735,- € erhöht. Die vollständige Tabelle erhalten sie hier. Die tatsächlichen Zahlbeträge finden sie auf der Seite 6 der Düsseldorfer Tabelle.