Zu früh gefreut: legal highs doch nicht legal.

Zu früh gefreut: legal highs doch nicht legal.

Aus interessierten Kreisen drang allenthalben Jubel, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass der Vertrieb cannabinoidhaltige Kräutermischungen (auch) nicht nach dem Arzneimittelgesetz strafbar seien (Urt.v. 10.07.2014 – C 358/13 und C 181/14).

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BGH äußert sich zum Begriff Anrechte „gleicher Art“ in § 18 VersAusglG.

Wie der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 18.01.2012 (XII ZB 501/11) entschieden hat, ist die Bagatellgrenze des § 18 VersAusglG bei Anrechten gleicher Art nur im Hinblick auf die Differenz der Anrechte hin zu überprüfen. Eine Überprüfung der jeweils einzelnen Anrechte nach § 18 Abs. 2 VersAusglG findet danach nicht mehr statt. Dies bedeutet in der Praxis, dass auch kleine Anrechte unterhalb der Bagatellgrenze ausgeglichen werden müssen, wenn die Anrechte mit den Anrechten des Ehepartners strukturelle Übereinstimmung in den wesentlichen Fragen wie beispielsweise Leistungsspektrum, Finanzierungsarten und Anpassung von Anwartschaften und laufenden Versorgungen aufweisen.

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Zu früh gefreut: legal highs doch nicht legal.

Bundesgerichtshof erklärt Gebühr für nicht ausgeführte Lastschriften für unwirksam.

Wer für nicht ausgeführte Lastschriften (bspw. mangels Kontodeckung) von seiner Bank für die Benachrichtigung der Nichtausführung Gebühren in Rechnung bestellt bekommt, kann diese zurückfordern. Dies ist die Kernaussage des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 22.05.2012 – XI ZR 290/11. Kontoauszüge sollten daher auf entsprechende Positionen geprüft werden. Entsprechende Ansprüche können dann gegenüber dem Kreditinstitut mit Erfolg geltend gemacht werden.

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