»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«

John F. Kennedy

Ihre Rechtsanwälte für Überstunden und Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

Als Überstunde versteht man das Überschreiten der vertraglichen (ggf. tariflichen) Arbeitszeit. Abzugrenzen sind die Überstunden von der sog. Mehrarbeit, die das Überschreiten der Maximalarbeitszeiten nach dem ArbZG darstellt. Eine Verpflichtung grundsätzlich Überstunden zu Leisten ist heute fast jedem Arbeitsvertrag immanent. Oft findet sich die Verpflichtung auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Auch als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag, der sog. Treuepflicht kann sich im Einzelfall eine Pflicht zur Leistung von Überstunden ergeben, unter anderem in dringenden Notfällen. Überstunden müssen grundsätzlich vergütet werden. Bei leitenden Angestellten gem. § 5 III BetrVG ist grundsätzlich keine Überstundenvergütung geschuldet und das Arbeitszeitgesetz gilt ebenfalls nicht. Andernfalls kann eine arbeitsvertragliche Abgeltung etwaiger Überstunden mit dem Grundgehalt nur in engen Grenzen oder bei „hohen“ Jahresgehältern vereinbart werden. Die Anordnung von Überstunden unterliegt zudem in Betrieben, die über einen Betriebsrat verfügen der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 3 BetrVG. Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Rechtsprechung zu der Geltendmachung von Überstunden immer weiter bis im Jahr 2012 die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG, Urteil vom 16. 5. 2012 – 5 AZR 347/11 ergangen ist. Überstundenprozesse gehören heute arbeitsrechtlich zu den schwierigsten Prozessen mit hohen formellen Anforderungen. Wenn kein Arbeitszeitkonto besteht ist genau darzulegen und zu beweisen wann, an welchen Tag, zu welcher Uhrzeit und auf wessen Geheiß gearbeitet wurde, sowie welche Tätigkeit ausgeübt worden ist. Ein solcher Prozess muss also – um erfolgreich zu sein – sorgfältig und nachhaltig vorbereitet werden. Sie sollten stets einen Spezialisten mit einem derartigen Fall betrauen. Wenden Sie sich hierzu an uns. Wir haben einschlägige Erfahrung in Überstundenprozessen gesammelt und können Ihnen daher zu Ihrem Recht verhelfen.

Nadia Thibaut, RA, Fachanwältin Arbeitsrecht

Dr. Nadia Thibaut
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sascha Keßler, RA, Fachanwalt Sozialrecht und Verkehrsrecht

Sascha Michael Keßler
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Franz Rudolf Dietz, RA

Franz-Rudolf Dietz
Rechtsanwalt