Auf unsere Strafanzeige gegen die Berliner Richter*innen in der Sache Künast hat die Staatsanwaltschaft nun entschieden, keine Ermittlungen aufzunehmen. Sie lehnte somit einen sogenannten Anfangsverdacht wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung ab. Die Staatsanwaltschaft argumentierte u.a. damit, dass sie keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz sähen.
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