Michael Krolla, RA, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Michael Krolla
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Herr Krolla studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und ist nach seinem 2. Juristischen Staatsexamen, das er mit Prädikat absolvierte, seit dem Jahr 2000 Rechtsanwalt, seit 2011 auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Krolla innerhalb der Kanzlei Bernard Korn & Partner liegen im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Immobilienrechts sowie in sämtlichen weiteren Bereichen des Zivilrechts.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit war er in renommierten Rechtsanwaltskanzleien in Frankfurt/Main, Bad Kreuznach und Kaiserslautern schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragestellungen in den oben genannten Rechtsgebieten beschäftigt, die er auch in unserer Kanzlei betreut.

Mietrechtliche Streitigkeiten sind konfliktträchtig und beinhalten ein erhebliches Eskalationspotential in wirtschaftlicher wie auch emotionaler Hinsicht. Herr Krolla berät und begleitet unsere Mandanten  – sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraummietrecht sowie im Gewerberaummietrecht – bereits im Vorfeld der Begründung und der rechtssicheren inhaltlichen Ausgestaltung von Mietverträgen über sämtliche Streitigkeiten in bestehenden Mietverhältnissen bis hin zur Beendigung und der Abwicklung des Mietverhältnisses nebst Durchsetzung sämtlicher beendigungsbedingter Ansprüche der Beteiligten.

Auch in sämtlichen weiteren Bereichen des Zivilrechts legt Herr Krolla Wert auf persönliche und fachlich kompetente Betreuung der Mandanten.  

Herr Krolla ist ehrenamtlicher Vorsitzender Richter des Verbandsgerichts des Handballverbandes Rheinhessen e.V.  Ebenso ist er Datenschutzbeauftragter des Handballverbandes Rheinessen e.V.

Herr Krolla publiziert regelmäßig Entscheidungsbesprechungen in der Zeitschrift Immobilien- und Mietrecht (IMR) zu Urteilen aus dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.