Wie der BGH im Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13 festgestellt hat, muss sich eine Fahrradfahrerin bei einem unverschuldeten Unfall kein Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie keinen Helm getragen hat. Dieses Urteil stieß in der Öffentlichkeit auf breite, und meist positive, Resonanz.