Das OLG Hamm und das Straßenverkehrsrecht, Teil 1:
Das Tempolimit mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ ist auch im Sommer einzuhalten.
Das Zusatzschild „Schneeflocke“ unterhalb einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist sicherlich jedem Autofahrer bekannt.
Wer glaubt, dass diese Höchstgeschwindigkeit nur im Winter zu befolgen sei, lässt sich auf das Glatteis führen. Anders als das Zusatzschild „bei Nässe“ enthalte die „Schneeflocke“ keine zeitliche Einschränkung.