»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«

John F. Kennedy

Ihr Anwalt im Versicherungsrecht in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

Das Versicherungsrecht gehört zum Privatrecht und ist eines der Rechtsgebiete, mit dem fast jeder einmal in Kontakt kommt, indem er nämlich einen Versicherungsfall meldet. Eine juristische Auseinandersetzung oder eine anwaltliche Vertretung ist damit jedoch noch nicht zwingend verbunden. Diskussionen entstehen erst dann, wenn die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag nicht oder nur unzureichend erbracht werden seitens des Versicherers oder wenn der Versicherte seinerseits vermeintlich seinen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht nachgekommen sein soll.

Im Versicherungsrecht werden die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Versicherer und dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person geregelt.

Wichtigste gesetzliche Regelung stellt dabei das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) dar, flankiert von den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) als vertragliches Recht.

Die bekanntesten und am häufigsten bestehenden Versicherungen sind die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Gebäudeversicherung, die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung, die private Krankenversicherung und die Kfz-Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung).

Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Versicherung für den privaten Bereich (z.B. Tierhaftpflichtversicherung) und auch den beruflichen/gewerblichen Bereich (z.B. Betriebshaftplichtversicherung und Firmenrechtsschutzversicherung).

Im Rahmen der Meldung eines Versicherungsfalls geht es dann meist im Falle der Leistung/Nichtleistung durch den Versicherer meistens um folgende Fragen:

  • besteht aktuell überhaupt ein gültiger Vertrag?
  • liegt ein Versicherungsfall vor?
  • hat der Versicherte gegen Obliegenheitspflichten verstoßen?
  • wurde seitens des Versicherers die Leistung zu Unrecht verweigert?
  • wurde die Leistung zu niedrig erbracht?
  • hat der Versicherte gegen vorvertragliche Anzeigepflichten verstoßen?

Diese Fragen ließen sich um diverse weitere Konstellationen erweitern, die immer auf die gleiche Grundfragestellung hinauslaufen: Besteht ein gültiger Versicherungsvertrag und welche gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer/versicherter Person?

Wir beraten Sie in unseren Kanzleien in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden, zeigen Ihnen konkrete Möglichkeiten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche und führen, soweit notwendig, das Klageverfahren vor den Zivilgerichten für Sie durch.

Sascha Keßler, RA, Fachanwalt Sozialrecht und Verkehrsrecht

Sascha Michael Keßler
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht