Ihr Rechtsanwalt im Erbrecht in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach
Das Erbrecht umfasst viele Themen, die Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Fachwissen erfordern. Unsere Anwälte der Kanzlei Bernard Korn & Partner wissen um die Sensibilität dieses Themas und stehen Ihnen bei erbrechtlichen Fragen zur Seite und begleiten Sie bei allen Schritten rund um das Thema Erbschaft.
Das Erbrecht selbst beginnt nicht erst mit den Fragen und Entscheidungen, die sich mit der Verteilung des Nachlasses beschäftigen, sondern fängt entgegen der landläufigen Meinung schon viel früher an. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema Erben beschäftigt, stellt sicher, dass der Wille des Erblassers Gehör findet und bei einer etwaigen Testamentsvollstreckung ein geregelter Ablauf gewährleistet ist. Damit werden nicht nur Missverständnisse bei den Erben vermieden, sondern auch die finanziellen Interessen des Erblassers gewahrt.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlicher folgender Tätigkeitsfelder:
- Vermögensplanung
- Testamentsgestaltung
- Abschluss von Erbverträgen
- Fragen zu erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten
Auch beim Verlust eines nahestehenden Menschen unterstützen wir Sie in erbrechtlichen Fragen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass die Wünsche des Erblassers über das Lebensende hinaus respektiert werden. Sollten die Interessen des Erblassers nicht in Form eines Testaments, Erbvertrags oder auf andere Weise festgehalten worden sein, stehen wir Ihnen auch hier zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei der Ermittlung der Erbfolge und der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Unsere fachkundigen Anwälte sind in der Lage, eine Vielzahl von erbrechtlichen Prozessen zu begleiten und somit die Last von den Schultern der Angehörigen zu nehmen, damit diese Zeit finden, um zu trauern und ihre Anteilnahme zum Ausdruck zu bringen, ohne sich aktiv um erbrechtliche Schritte kümmern zu müssen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die folgenden Themen zur Verfügung:
- Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen Annahme der Erbschaft und deren Auswirkungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Erbenermittlung
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsberechnungen
- Nachlasspflege und Nachlassverwaltung
- Wohnungsauflösungen
Wer sich zum ersten Mal mit dem Erbrecht beschäftigt, wird auf viele Begriffe stoßen, die im allgemeinen Sprachgebrauch kaum verwendet werden. Aus diesem Grund haben wir einige dieser Begriffe aufgegriffen und erläutert:
Was ist ein Erbschein?
Ist die Erbfolge trotz Testament nicht eindeutig geregelt oder benötigen Sie als Erbe einen Nachweis gegenüber Mietern, Banken usw., um Ihren Anspruch als Erbe geltend zu machen, kann Ihnen ein Erbschein weiterhelfen. Beim Erbschein selbst handelt es sich um ein amtliches Nachlasszeugnis, das die Rechtmäßigkeit eines Erben als solchen ausweist. Ob ein Erbschein erforderlich ist, um eine Erbschaft antreten zu können, ist häufig eine Einzelfallentscheidung und hängt von der Art des Nachlasses ab. In welchen Fällen Sie einen Erbschein benötigen und wann Sie darauf verzichten können, klären unsere Fachanwälte gerne persönlich mit Ihnen.
Was versteht man unter dem Pflichtteil laut Erbrecht?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch von Angehörigen. Er regelt den Anspruch von Angehörigen, die nicht als Erben bestimmt oder testamentarisch ausgeschlossen wurden. Damit wird die Pflicht des Erblassers zur Fürsorge fortgesetzt und richtet sich in diesem Kontext meist an nahe Verwandte. Ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die gesetzliche Erbfolge: Wie ist die Reihenfolge beim Erben?
Ist die Erbfolge nicht testamentarisch geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie regelt, in welcher Reihenfolge die Verwandten den Erblasser beerben. Je nach Verwandtschaftsverhältnis wird die Erbfolge in Ordnungen geregelt, beginnend mit der 1. Die Frage, wer im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zu welchem Anteil erbberechtigt ist, kann mitunter kompliziert sein. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um die Erbfolge.