»Wenn einer von mir einen Kredit haben will, frage ich immer meinen Anwalt. Und wenn der ja dazu sagt – dann nehme ich mir einen anderen Anwalt.«

Henry Ford (1863-1947), amerik. Großindustrieller

Ihr Rechtsanwalt für Vorfälligkeitsentschädigungen in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

Formfehler in den Widerrufsbelehrungen der Banken machen eine Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können in der Regel zurückgefordert werden. Bei Ausübung des Widerrufes muss der  Verbraucher den (Netto-) Darlehensbetrag zurückgeben und erhält dafür seine geleisteten Raten wieder. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt hierbei nicht an. Es findet eine Verrechnung mit den bereits geleisteten Zahlungen statt. Lassen Sie sich hier in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt beraten, bevor vorschnell gehandelt wird.

Für die Zeit, die dem Darlehensnehmer der Kreditbetrag zur Verfügung stand, muss jedoch Nutzungsersatz geleistet werden. Hierdurch ist in einigen Fällen jedoch auch eine Ersparnis der Zinsen für die Vergangenheit zu erreichen.

Vielfach beachten Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeit auch die Möglichkeit von Sondertilgungen nicht. Viele Berechnungen sind auch aus anderen Gründen zu hoch ausgefallen.

Lassen Sie die Vorfälligkeitsberechnungen Ihrer Bank von einem im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen.

Sven Hartmann, RA, Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann

Sven Hartmann
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankkaufmann