»Wenn man etwas für recht hält, muss man es auch tun.«

Hermann Hesse

Ihr Rechtsanwalt bei allen Unterhaltsfragen – Timo Korn

Fragen des Unterhalts stellen im Familienrecht einen großen Teil der Konflikte dar. Hier ist die sorgfältige Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oftmals unabdingbar. Denn das Ende der Beziehung ist noch lange nicht das Ende der Bezahlung. Oft beginnt dann (subjektiv) die Unterhaltszahlung erst. Dabei wird naturgemäß häufig übersehen, dass für den Partner und die Kinder auch schon zuvor Unterhalt gezahlt wurde. Dieser wurde allerdings nicht zum Anfang eines jeden Monats auf ein Konto überwiesen, sondern durch den sukzessiven gemeinsamen Verbrauch aufgezehrt. Da nach dem Ende der Beziehung nun aber nicht schlagartig das bisherige Lebensmodell aufgegeben werden kann (und auch nicht muss) führt dazu, dass nach wie vor alle Familienmitglieder am Familieneinkommen partizipieren sollen.

Sind für den Kindesunterhalt die Zahlbeträge anhand der Düsseldorfer Tabelle festgelegt, sind sie beim Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt individuell zu bestimmen. Pauschale Aussagen zur Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen sind kaum zu treffen.

Im Hinblick auf die schwierigen taktischen und emotionalen Fragestellungen finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Korn als Fachanwalt für Familienrecht den Ansprechpartner, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen in Bad Kreuznach Mainz und Wiesbaden.

Timo Korn, RA, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht

Timo Korn
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Familienrecht