»Ich habe ein einfaches Rezept um fit zu bleiben – Ich laufe jeden Tag Amok.«
Dirk Nowitzki
Dirk Nowitzki
Das Sportstrafrecht untergliedert sich mit dem verbandsautonomen, sportgerichtlichen Strafverfahren sowie dem staatlichen Strafrecht bei Straftaten mit Bezug zum Sport im Wesentlichen in zwei Säulen.
Kompetenter Rechtsbeistand im sportgerichtlichen Verfahren
Im sportgerichtlichen Verfahren vor den Verbandsgerichten droht die Verhängung von Spiel- bzw. Wettbewerbstrafen (z.B. Spielsperren, Punktabzüge oder Wettbewerbsausschlüsse) sowie Geldstrafen gleichermaßen. Die dabei in Rede stehenden Vorwürfe sind äußerst vielschichtig, denn die jeweils zuständigen Fachsportverbände erlassen immer weitergehende Regelwerke, die von den am Spielbetrieb teilnehmenden bzw. beteiligten Vereinen sowie Individualpersonen zu beachten sind. Neben den klassischen Spielregeln zählen hierzu auch Anti-Dopingvorschriften und zahlreiche Sicherheitsvorschriften sowie Stadionverbotsrichtlinien, mittels derer etwaiges Fehlverhalten von Fans und Zuschauern sanktioniert werden können.
Rechtsanwalt Dr. Till Pörner übernimmt die Vertretung rechtlicher Interessen von Individualpersonen wie Sportlern oder Vereinsfunktionären sowie Vereinen oder Verbänden im sportgerichtlichen Verfahren vor den Verbandsgerichten. Durch seine Promotion im Bereich des Sportstrafrechts verfügt er über die erforderlichen tiefgreifenden Kenntnisse im Verbandsstrafrecht sowie dessen Besonderheiten gleichermaßen.
Strafverteidigung im staatlichen Strafverfahren bei Vorwürfen mit Sportbezug
Daneben übernimmt er auch die Strafverteidigung im staatlichen Strafverfahren beim Vorwurf der Begehung von Straftaten im Bereich des Sports bzw. im Bezug zu diesem. Hierzu zählen etwa Vorwürfe
Besonderer Fokus auf die Verteidigung von Fans
Einen besonderen Fokus seiner Arbeit widmet Herr Dr. Pörner dabei Strafverfahren im Zusammenhang mit sog. Fanausschreitungen verbaler sowie gewalttätiger Art. Die strafrechtliche Relevanz solcher Ereignisse reicht weit über das Kernstrafrecht hinaus in zahlreiche nebenstrafrechtliche Gebiete dem Sprengstoff-, Waffen- und Versammlungsrecht.
Als Doktorand konnte sich Dr. Pörner intensiv mit der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Relevanz von pyrotechnischen Zwischenfällen im Fußball beschäftigen und verfügt seither über die erforderliche Expertise auf diesen Rechtsgebieten, um Ihr Anliegen kompetent und zielorientiert bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Zünden von Pyrotechnik verteidigen zu können. Die Deliktsvorwürfe in einem solchen Fall variieren durchaus erheblich und reichen von einfachen Ordnungswidrigkeiten über den Landfriedensbruch bis hin zu den Körperverletzungsdelikten oder gar den Verbrechenstatbeständen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion bzw. (versuchten) vorsätzlichen Tötungsdelikten
Daneben verteidigt er Fans selbstverständlich auch bei andersgelagerten Vorwürfen, wie z.B. dem der Beleidigung oder Bedrohung, des Widerstands oder tätlichen Angriffs auf bzw. gegen Vollstreckungsbeamte, des Landfriedensbruchs, Verstößen gegen das Vermummungs- oder Uniformierungsverbots oder der Volksverhetzung.