CKB Schachfiguren

»Nach der Flut ziehen die Menschen in das Land Schinar, wo sie sich niederlassen.
Um sich nicht weiter über die Erde zu zerstreuen, beschließen sie, einen weithin sichtbaren Turm zu bauen.«

Turmbau zu Babel, Gen 11,4

Ihr Rechtsanwalt im Bau- und Architektenrecht – René Ritter

Beratung für private Mandanten

Für private Mandanten bieten wir die rechtliche Prüfung von Bauverträgen und sonstigen baubezogenen Verträgen an.

Dies umfasst insbesondere:

  • Prüfung von Bauträgerverträgen
  • Prüfung von Bauverträgen mit Bauunternehmen oder Handwerksbetrieben
  • Bewertung von Vergütungsregelungen, Zahlungsplänen und Sicherheiten
  • Hinweise zu Gewährleistung, Abnahme und Haftungsrisiken

Gerade im privaten Baurecht werden wesentliche Risiken häufig bereits im Vertrag begründet. Unklare Leistungsbeschreibungen, unausgewogene Zahlungspläne oder unzureichende Regelungen zur Abnahme und Gewährleistung führen in der Praxis regelmäßig zu kostenintensiven Auseinandersetzungen während oder nach der Bauausführung. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ermöglicht es, vertragliche Schwachstellen zu erkennen, Risiken realistisch einzuordnen und kritische Klauseln vor Vertragsunterzeichnung anzupassen.

Unser Angebot für private Mandanten ist auf die rechtliche Prüfung von Bauverträgen vor Vertragsschluss ausgerichtet. Die laufende baubegleitende Beratung oder die Vertretung in Mängel- und Gewährleistungsstreitigkeiten privater Bauvorhaben übernehmen wir regelmäßig nicht.

René Ritter, Rechtsanwalt

René Ritter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht