Die korrekte Fristenberechnung wird den meisten (wenn auch nicht allen) Rechtsanwälten/-innen eher leicht fallen, ist die richtige Fristberechnung doch bereits Gegenstand der juristischen (Grund-) Ausbildung. Dennoch darf auch diese vermeintlich leichte Aufgabe nicht einfach juristischen Laien übertragen werden, da bei der Fristberechnung nicht nur Tatsachen zu ermitteln sind, sondern diese auch eine rechtliche Beurteilung verlangt. Weil der Rechtsanwalt qua Mandatierung zur richtigen und vollständigen Beratung seines Mandanten verpflichtet ist, stehen selbst fehlerhafte Angaben seitens des Mandanten der Haftung des Rechtsanwaltes nicht ohne weiteres entgegen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 14.02.2019 entschieden (Az. IX ZR 181/17).
Wir möchten im Zusammenhang mit dem Thema „Widerruf von Darlehensverträgen“, „Sparen von Vorfälligkeitsentschädigung“ und „fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen“ auf ein hochaktuelles Thema hinweisen.
WeiterlesenIn einer Pressemitteilung vom 09.12.2015 hat der BGH verkündet, dass wiederum vorerst keine Grundsatzentscheidung des BGH zu der Frage ergehen wird, ob der Widerruf eines Darlehensvertrages mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung verwirkt sein kann bzw. ob die Ausübung treuwidrig ist.
Weiterlesen