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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die korrekte Fristenberechnung wird den meisten (wenn auch nicht allen) Rechtsanwälten/-innen eher leicht fallen, ist die richtige Fristberechnung doch bereits Gegenstand der juristischen (Grund-) Ausbildung. Dennoch darf auch diese vermeintlich leichte Aufgabe nicht einfach juristischen Laien übertragen werden, da bei der Fristberechnung nicht nur Tatsachen zu ermitteln sind, sondern diese auch eine rechtliche Beurteilung verlangt. Weil der Rechtsanwalt qua Mandatierung zur richtigen und vollständigen Beratung seines Mandanten verpflichtet ist, stehen selbst fehlerhafte Angaben seitens des Mandanten der Haftung des Rechtsanwaltes nicht ohne weiteres entgegen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 14.02.2019 entschieden (Az. IX ZR 181/17).

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Abermals keine BGH-Entscheidung zum Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehen

Abermals keine BGH-Entscheidung zum Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehen

In einer Pressemitteilung vom 09.12.2015 hat der BGH verkündet, dass wiederum vorerst keine Grundsatzentscheidung des BGH zu der Frage ergehen wird, ob der Widerruf eines Darlehensvertrages mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung verwirkt sein kann bzw. ob die Ausübung treuwidrig ist.

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