CKB Schachfiguren

»Nach der Flut ziehen die Menschen in das Land Schinar, wo sie sich niederlassen.
Um sich nicht weiter über die Erde zu zerstreuen, beschließen sie, einen weithin sichtbaren Turm zu bauen.«

Turmbau zu Babel, Gen 11,4

Ihr Rechtsanwalt im Bau- und Architektenrecht – René Ritter

Beratung für gewerbliche Mandanten

Wir beraten gewerbliche Mandanten, insbesondere mittelständische Bauunternehmen, schwerpunktmäßig aus allen Gewerken der technischen Gebäudeausrüstung (TGA – Heizung, Sanitär, Klima/Lüftung, Elektro) sowie dem Tiefbau, in sämtlichen bau- und anlagenbaurechtlichen Fragestellungen.

Die Beratung erfolgt ganzheitlich über den gesamten Projektverlauf hinweg. Sie umfasst neben der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bau-, Nachunternehmer- und Lieferverträgen insbesondere auch die rechtliche Begleitung während der Bauphase, etwa bei Nachträgen, Vergütungs- und Mehrkostenansprüchen, Bauzeitverlängerungen, Behinderungen und Bauablaufstörungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sicheren Durchsetzung berechtigter Vergütungsansprüche sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl außergerichtlich bei der laufenden Vertragsabwicklung als auch konsequent in gerichtlichen Auseinandersetzungen, mit dem Ziel, technische und wirtschaftliche Interessen rechtlich belastbar durchzusetzen.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bau-, Nachunternehmer- und Lieferverträgen
  • Beratung zu Nachträgen, Vergütung, Mehrkosten und Bauzeitverlängerungen
  • Behinderungen, Bauablaufstörungen und Terminverschiebungen
  • Mängel-, Gewährleistungs- und Abnahmefragen
  • Durchsetzung und Abwehr von Zahlungs-, Schadensersatz- und Sicherungsansprüchen
  • Außergerichtliche Konfliktlösung sowie gerichtliche Prozessführung Gerichten

Die Beratung ist praxisnah, wirtschaftlich orientiert und auf die Anforderungen auch komplexer Bauvorhaben zugeschnitten.

René Ritter, Rechtsanwalt

René Ritter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht