»Wenn einer von mir einen Kredit haben will, frage ich immer meinen Anwalt. Und wenn der ja dazu sagt – dann nehme ich mir einen anderen Anwalt.«

Henry Ford (1863-1947), amerik. Großindustrieller

Ihr Rechtsanwalt bei geschlossenen Fonds in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

Hierzu gehören größtenteils Anlageformen in Form von Beteiligungen an geschlossenen Immobilien-, Film- oder Schiffsfonds, Aber auch im Bereich der Windparks oder der Solarfonds besteht zunehmender Beratungsbedarf. Diese Anlageformen werden häufig durch selbständige Vermittler aber auch durch Banken vertrieben.

  • Immobilienfonds
    Mit der Zeichnung eines Anteils an einem Immobilienfond beteiligt man sich direkt als Kommanditist oder über einen Treuhänder  an einer Gesellschaft, die in Immobilienwerte investiert. Eine solche Anlage wird oft als sichere Investition und insbesondere als Altersvorsorge vermittelt. Jedoch bestehen hier zahlreiche Risiken, insbesondere auch ein etwaiges Totalverlustrisiko.
  • Schifffonds
  • Windparkfonds
  • Medienfonds

Gerade die verwendeten Emissionsprospekte zeigen oft ein nur unzureichendes Bild der Risiken der Anlage in Geschlossene Fonds auf. Dies führt in der Regel zu einer Prospekthaftung von Initiatoren, Gründungsgesellschaftern und auch Anlagevermittlern

Oftmals haben Banken im Beratungsgespräch ihre erhalten Provisionen nicht offengelegt (Kick-Backs). Hier besteht dann auch eine Haftungsmöglichkeit der vermittelnden Bank.

Wir beraten Sie in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden und zeigen Ihnen Ihre konkreten Möglichkeiten auf, sich von unrentablen Kapitalanlagen zu trennen oder Schadensersatz für Verluste geltend zu machen.

Sven Hartmann, RA, Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann

Sven Hartmann
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankkaufmann