»Alle haben ’nen Job – ich hab Langeweile!
Keiner hat mehr Bock auf Kiffen, Saufen, Feiern
So ist das hier im Block, Tag ein Tag aus
Halt mir zwei Finger an den Kopf und mach:
Peng! Peng! Peng! Peng!«

Marteria, Kids

Ihre Anwälte und Fachanwälte für Betäubungsmittel (BtM)- und Drogendelikte: Michael Bernard, Timo Korn und Markus Cronjäger

Bei Betäubungsmitteldelikten machen Polizei und Staatsanwaltschaft häufig von Ermittlungsbefugnissen Gebrauch, die von den Betroffenen zu Recht als besonders belastend empfunden werden: Telefonüberwachung, Durchsuchung der Wohnung, Observationen, Einsatz von verdeckten Ermittlern und Untersuchungshaft – bei Betäubungsmitteldelikten muss ein Beschuldigter mit all diesen Maßnahmen rechnen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht darüber hinaus in bestimmten Fällen sehr hohe Strafen vor. Bereits bei dem Besitz geringster Mengen an Drogen ist letztlich auch die Fahrerlaubnis in Gefahr.

Dennoch bieten sich im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechtes eine Vielzahl von Verteidigungschancen, die bei der der besonders kritischen Auseinandersetzung mit belastenden Zeugenaussagen beginnt, aber auch Besonderheiten des Drogenstrafrechtes wie etwa die Aufklärungshilfe und § 35 BtmG („Therapie statt Strafe“) berücksichtigt.

Diese Chancen lassen sich allerdings nur nutzen, wenn die Verteidigung über die entsprechenden, besonderen Kenntnisse und Erfahrung verfügt.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Michael Bernard, Timo Korn und Markus Cronjäger verteidigen bereits seit vielen Jahren erfolgreich und bundesweit auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechtes.

RA, Fachanwalt Strafrecht Michael Bernard

Michael Bernard
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Timo Korn, RA, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht

Timo Korn
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Familienrecht

RA, Fachanwalt Strafrecht Markus Cronjäger

Markus Cronjäger
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht