»Schriftsteller bauen Luftschlösser, Leser wohnen darin, und Verleger ziehen die Miete ein.«
Maxim Gorki
Maxim Gorki
Das Mietrecht, ganz besonders das Wohnraummietrecht, unterliegt teils häufigen und erheblichen Gesetzesänderungen. Das liegt auch daran, dass in kaum einem anderen Bereich die Politik ideologische Grundsätze in einen überaus wichtigen Lebensbereich der Bürger einfließen lassen kann, ohne gleichzeitig die Staatsfinanzen zu belasten. So kommt es dazu, dass mal Mieterrechte gestärkt werden, mal Vermieter vor Missbrauch, etwa durch Mietnomaden, geschützt werden sollen.
Für den Laien hat das natürlich zur Folge, dass er unmöglich den Überblick über die aktuelle Rechtslage behalten kann. Deshalb ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt besonders zu empfehlen. Nur so können Sie sicher sein, einen ausgewiesenen Fachmann an Ihrer Seite zu haben, der durch regelmäßige Fortbildung immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung ist. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen in diesem Bereich, die Übersicht zu bewahren.
Was sich nicht ändert, sind die häufigen Streitfelder:
Beim gewerblichen Mietrecht geht es noch um andere Dinge, etwa um die Beendigung von Mietverhältnissen mit längerer, fester Laufzeit. Hier gelten besondere Regelungen, welche Ihnen Herr Berneit gerne erörtert.
Wir empfangen Sie in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden. Gerne zeigen wir Ihnen Ihre konkreten Möglichkeiten auf und beraten Sie über die Rechte, die Ihnen als Vermieter oder Mieter zustehen