»Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man,
doch hat man’s einmal getrunken, kann man’s nicht mehr lassen.«

Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Jurist und Dichter

Ihre Rechtsanwälte im Allgemeinen Zivilrecht – Sven Hartmann und Timo Berneit

Einen Fachanwalt für allgemeines Zivilrecht gibt es nicht. Aber hier finden Sie dennoch die Kompetenz die Sie erwarten. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören u.a. folgende Rechtsbereiche:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag
  • Bürgschaft
  • Eigentumsansprüche
  • Herausgabeansprüche aus dem Eigentum
  • Besitzstörung
  • Bereicherungsrecht
  • Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
  • Nachbarrecht
  • Sachenrecht

Die Interessenvertretung erfolgt dabei sowohl in außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Sachverhalten.

RA Sven Hartmann

Sven Hartmann
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankkaufmann

Timo Berneit

Timo Berneit
Rechtsanwalt

SiGeKo (nach BaustellV)

Lehrbeauftragter Internationale-BA
University of Cooperative Education