»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«

John F. Kennedy

Ihre Fachanwältin im Arbeitsrecht mit
besonderem Beratungskonzept für Arbeitgeber

Bei der Beratung von Arbeitgebern liegt der Schwerpunkt in der effizienten vorgerichtlichen Beratung, damit durch umfassende Arbeitsverträge und gut vorbereitete und durchdachte Kündigungen Prozessrisiken minimiert werden.

Arbeitsverträge

Wir entwerfen, überarbeiten und prüfen auf Ihren Betrieb und Ihre Bedürfnisse angepasste Arbeitsverträge sowie alle ergänzenden Vereinbarungen wie z.B., Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigungen oder Darlehensverträge. Wir prüfen für Sie auch anwendbare Tarifverträge.

Geschäftsführerverträge

Sie sind Vorstand einer Aktiengesellschaft, GmbH-Geschäftsführer, GbR Gesellschafter, oder leitender Angestellter? Nicht selten ergeben sich Streitigkeiten bei der Vertragsbeendigung und der Konnexität zwischen der organschaftlichen Stellung und den Gesellschaftsvertrag. Auch ist es für alle Relevant, wirksame Regelungen für den Austritt zu treffen, wie nachvertragliche Wettbewerbsverbote gem. §§ 110, 75 HGB und Verschwiegenheitsverpflichtungen.

Vorbereitung von Kündigungen

  • Wir beraten Arbeitgeber im Vorfeld von Kündigungen und versuchen durch unsere Beratung Fehler zu Vermeiden und Probleme sofort zu erfassen und damit die Rechtsposition für einen etwaigen Kündigungsschutzprozess zu verbessern.
  • Es geht insbesondere um allgemeinen Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz, Änderungskündigungen, Kündigungsfristen, Betriebsratsanhörung

Alltägliches

Wir beraten Sie selbstverständlich auch zu alltäglichen betrieblichen Fragen zum ArbZG, BUrlG, TzBfG, NachweisG und alle anderen für Sie einschlägigen und auch einzuhaltenden Gesetze.

Nadia Thibaut, RA, Fachanwältin Arbeitsrecht

Nadia Thibaut
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht