Die Änderungen des Sorgerechts für unverheiratete Eltern sind noch nicht in Kraft.

Wie mittlerweile in nahezu allen Medien berichtet wurde, wird das Sorgerecht unverheirateter Eltern reformiert. Die Regelungen sind jedoch lediglich vom Bundestag beschlossen worden, haben aber noch keine Gesetzeskraft. Die Neuerungen sind notwendig, da das bisherige Recht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde und somit de facto seitdem keine gesetzliche Regelung besteht.
Nach der Neuregelung kann der Kindesvater das Sorgerecht erhalten, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl dagegen spricht. Diese sogenannte negative Kindeswohlprüfung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich das gemeinsame Sorgerecht im Regelfall positiv auf das Kindeswohl auswirkt.

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