Bei der Abrechnung unserer Leistungen können Sie grundsätzlich zwischen verschiedenen Modalitäten wählen:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Abrechnung nach Zeitaufwand,
- Abrechnung nach Pauschalen.
Wird eine Vereinbarung nicht getroffen, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Rechtsanwalt Michael Bernard und Prof. Dr. Kämpf werden ausschließlich im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung tätig.
Um die Kosten für Sie transparent zu machen, informieren wir Sie zu Beginn unserer Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten bzw. über das Kostenrisiko. Dadurch haben Sie volle Kostenkontrolle.
Für das erste Gespräch fällt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, gem. § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Erstberatungsgebühr in Höhe von EUR 119,00 bis EUR 226,10 an. Folgt der Erstberatung eine Mandatierung, werden diese Kosten selbstverständlich voll auf die sodann entstehenden Gebühren angerechnet.
