»Wenn einer von mir einen Kredit haben will, frage ich immer meinen Anwalt. Und wenn der ja dazu sagt – dann nehme ich mir einen anderen Anwalt.«

Henry Ford (1863-1947), amerik. Großindustrieller

Kredit Bearbeitungsgebühren zurückfordern mit Hilfe vom Fachanwalt in Mainz, Wiesbaden und Bad Kreuznach

Oftmals verlangen Banken und Sparkassen bei Abschluss eines Kredit-, Darlehens- oder Bausparvertrages eine Bearbeitungsgebühr. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt. Denn wie zwischenzeitlich viele Gerichte entschieden haben, ist die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.

Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr unterstützen. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann diese auch gegen den Widerstand der Banken, Sparkassen und Bausparkassen durchsetzen.

Wir beraten Sie in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden und zeigen Ihnen Ihre konkreten Möglichkeiten auf, sich von unrentablen Kapitalanlagen zu trennen oder Schadensersatz für Verluste geltend zu machen.

Sven Hartmann, RA, Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann

Sven Hartmann
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankkaufmann